Stellungnahme BGH Urteil, Green Claims, Klimaneutralität

Frechen, 29. Juli 2024. Als traditionelles Familienunternehmen sind uns bei Schaebens Nachhaltigkeit und Transparenz gegenüber unseren Kundinnen und Kunden ein zentrales Anliegen. Daher begrüßen wir die wegweisende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) (Urteil vom 27. Juni 2024 – Az. I ZR 98/23) zur Werbung mit dem Begriff „klimaneutral“, die die Notwendigkeit betrifft, in der Werbung klar und transparent zu kommunizieren, was unter „klimaneutral“ verstanden wird, insbesondere ob die Klimaneutralität durch Vermeidung, Reduktion und/oder Kompensation von CO₂-Emissionen über Klimaschutzprojekte erreicht wird.

Bereits seit 2018 ist das gesamte Unternehmen und sind alle Produkte durch oben genannte Maßnahmen „klimaneutral“ gestellt. (Weitere Infos finden sich hier.) Damit war Schaebens eines der ersten marktführenden Unternehmen in Deutschland, das diesen Schritt für das gesamte Unternehmen vollzogen hat. Laut Aussage von ClimatePartner sogar das erste marktführende Unternehmen überhaupt. Im Rahmen unseres Design Relaunchs im Jahr 2023 haben wir erneut alle Nachhaltigkeitsaussagen noch einmal intensiv geprüft und dabei ganz besonders auf die Transparenz und Verständlichkeit der Aussagen gegenüber unseren Kundinnen und Kunden geachtet. Wir haben daher auf eine reine Darstellung des „Klimaneutral-Logos“ von ClimatePartner verzichtet und zusätzlich direkt auf den Produkten weitere Informationen über die Umsetzung der „Klimaneutralität“ gegeben.

Zusätzlich haben wir im Oktober 2023 begonnen, unsere Produkte auf das neue ClimatePartner-zertifiziert Label umzustellen. Im Vergleich zum vorherigen Label verzichtet dieses bewusst auf den Begriff „klimaneutral“ und lenkt den Fokus auf einen gesamtheitlichen Klimaschutz. Dabei steht das neue Label für ein Konzept, das ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen und Zielsetzungen von Unternehmen fordert und deren Umsetzung bestätigt. Somit ist es ein klares Zeichen für die anspruchsvolle Selbstverpflichtung eines Unternehmens, aktiv zum Klimaschutz beizutragen und für die notwendige Transparenz zu sorgen. Da die Finanzierung wirksamer Klimaschutzprojekte weiterhin ein unverzichtbarer Beitrag für den globalen Klimaschutz ist, kompensieren wir zusätzlich unsere eigenen nicht vermeidbaren Emissionen durch die finanzielle Unterstützung zertifizierter Klimaschutzprojekte. Es geht aber in erster Linie darum, Emissionen zu reduzieren oder im besten Fall ganz zu vermeiden, und erst in zweiter Linie darum, nicht vermeidbare Emissionen über Umweltschutzmaßnahmen auszugleichen.

Seit dem zweiten Quartal 2024 werden keine Produkte mehr produziert, die noch das alte „Klimaneutral“-Logo von ClimatePartner darstellen. Durch bereits produzierte Bestände kann es aber auch noch weiterhin vorkommen, dass Produkte mit dem alten Logo im Markt verfügbar sind. Diese sollten aber bis spätestens Anfang nächsten Jahres abverkauft sein. Eine Vernichtung alter Bestände haben wir aus Nachhaltigkeitsgründen jedoch von Beginn an ausgeschlossen.

Diese Optimierungen sind ein Teil unseres kontinuierlichen Engagements für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit in unseren Nachhaltigkeitsbemühungen. Die Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeit und den diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben wird im Rahmen der Green Claims Richtlinie der Europäischen Union weiter dynamisch bleiben. Wir als Unternehmen werden auch weiterhin alles versuchen, unsere Kundinnen und Kunden bestmöglich und transparent zu informieren.

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