KLIMANEUTRALITÄT DURCH VERMEIDUNG, REDUKTION & KOMPENSATION

Das Pariser Abkommen ist ein zentraler Meilenstein im Hinblick auf die internationalen Klimaschutzbemühungen. Übergordnetes Ziel ist es, die globale Erderwärmung auf unter 2° Celsius zu begrenzen. Auch wir nehmen diese Verantwortung ernst und leisten unseren Beitrag zum Klimaschutz. Seit 01. August 2018 sind alle Schaebens-Produkte und das Unternehmen selber durch eigene Maßnahmen zur Emissionsversmeidung und -reduzierung sowie durch Kompensationsmaßnahmen klimaneutral gestellt.

Schaebens ist klimaneutral gestellt durch Vermeidung, Reduktion & Kompensation

Seit dem 01. August 2018 sind alle Schaebens-Produkte und das Unternehmen selber klimaneutral gestellt. Damit ist Schaebens der erste führende Konsumgüterhersteller in Deutschland, der seine gesamte Produktrange klimaneutral gestellt hat.

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Corporate Carbon Footprint

Der CCF ist die CO2-Bilanz eines Unternehmens und bildet die Treibhausgasemissionen des gesamten Unternehmens ab. Berechnet wird er Anlehnung an die Richtlinien des Greenhouse Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard („GHG Protocol Corporate Standard“), ein international anerkannter Standard für die Bilanzierung von Unternehmensemissionen.

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Unsere Klimaschutzprojekte

Gemeinsam mit ClimatePartner haben wir uns dafür entschieden, ein Waldschutzprojekt im bedrohten Ökosystem des Amazonas in Portel (Brasilien) zu unterstützen. Ziel des Projektes ist es unter anderem, die lokalen Waldbestände auf einer Fläche von 177.900 Hektar vor illegaler Abholzung und Brandrodung zu schützen.

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Über ClimatePartner

ClimatePartner ist ein führender Lösungsanbieter im Bereich Klimaschutz für Unternehmen. Übergeordnetes Ziel des Unternehmens ist es, durch Klimaschutz die Lebensumstände von Menschen, Tieren und Pflanzen weltweit zu verbessern. Daher entwickelt ClimatePartner passgenaue Lösungen zur Bilanzierung und zum Ausgleich von CO2-Emissionen, um sowohl Produkte als auch Dienstleistungen klimaneutral zu stellen. Die dazu gehörige IT-Lösung ist vom TÜV-Austria zertifiziert.

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FAQ

Ist CO2-Kompensation kein Ablasshandel?

Eine reine Kompensation der entstehenden Treibhausgase, ohne entsprechende Maßnahmen zu Vermeidung und Reduzierung, kann durchaus als moderner Ablasshandel angesehen werden. Freiwillige Kompensation sollte immer nur eine Lösung für notwendige Emissionen sein. Denn besser als Treibhausgase an anderer Stelle wieder einzusparen, ist es, sie gar nicht erst zu erzeugen. Nur so wird langfristig ein Umdenken stattfinden. Deswegen arbeitet Schaebens dauerhaft daran die eigene Treibhausgasbelastung zu optimieren und ausschließlich die notwendigen Emissionen zu kompensieren. Auf diese Weise kann eine sinnvolle Klimaneutralität hergestellt werden. Schaebens hat sich hier früh auf den Weg gemacht und bereits verschiedene Maßnahmen zur Optimierung durchgeführt. Auch zukünftig wird dieser Weg weiter fortgeführt.

Was sind Treibhausgase?

Die im Kyoto-Protokoll reglementierten Treibhausgase sind: Kohlenstoffdioxid (CO2, dient als Referenzwert), Methan (CH4), Distickstoffmonoxid (Lachgas, N2O), Fluorkohlenwasserstoff (FKW), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Zur Berechnung der Treibhausgasemissionen werden die Emissionswerte in CO2-Äquivalente umgerechnet. Dadurch können die unterschiedlichen Treibhauspotenziale berücksichtigt werden. Treibhausgasemissionen, die nach derzeitigem Stand der Technik oder aus existenziellen Gründen nicht vermieden oder verringert werden können, sollten ausgeglichen werden, um Klimaschutzmaßnahmen an anderen Orten der Welt zu fördern.

Wie funktionieren Klimaschutzprojekte?

Klimaschutzprojekte sind Maßnahmen, die durch Emissionszertifikate aus dem Emissionsrechtehandel finanziert wurden. Durch den Kauf von Zertifikaten im Rahmen des Emissionsrechtehandels wird die Einsparung einer bestimmten Menge CO2 gewährleistet. Mit dem Kaufpreis, der für die Zertifikate berechnet wird, werden nachhaltige Klimaschutzprojekte finanziert, die diese Emissionseinsparung realisieren. Wichtig ist dabei, dass diese Projekte vor allem folgende Anforderungen erfüllen: • Zusätzlichkeit: Das Projekt muss zur Realisierung auf die Finanzerlöse aus dem Verkauf von CO2-Minderungszertifikaten angewiesen sein. • Ausschluss gegenläufiger Folgen: Keine anderen negativen Umwelt- oder Klimaauswirkungen z. B. Störung des ökologischen Kreislaufes oder ähnliches. • Keine Doppelzählungen: Die quantifizierten Klimaschutzmaßnahmen dürfen nicht doppelt gezählt werden und müssen nach der Durchführung im Zertifikatsregister stillgelegt werden. Schaebens erhält dafür einen Löschnachweis von ClimatePartner. • Monitoring: Überprüfung der Projekte hinsichtlich der tatsächlichen Erfüllung der versprochenen Ziele (Mengen) durch unabhängige und durch die Vereinten Nationen akkreditierte Organisationen.

Gibt es Prüfkriterien für Klimaschutzprojekte?

Jedes Klimaschutzprojekt wird geprüft, muss international anerkannte Kriterien und Standards erfüllen und entsprechend zertifiziert werden, sonst kann es keinerlei Refinanzierung durch den Verkauf von Zertifikaten erfahren. Die wichtigsten Kriterien sind die folgenden: Zusätzlichkeit Es muss sichergestellt sein, dass ein Projekt nur deshalb umgesetzt wird, weil es eine zusätzliche Finanzierung durch den Emissionshandel erhält. Das Projekt muss also auf Erlöse aus dem Emissionshandel zur Deckung des Finanzierungsbedarfs angewiesen sein. Ausschluss von Doppelzählungen Es muss sichergestellt werden, dass die eingesparten CO2-Emissionen nur einmalig (beim Eigentümer der Zertifikate) angerechnet werden. Das bedeutet insbesondere, dass Zertifikate nur einmal verkauft werden dürfen und anschließend stillgelegt werden müssen. Dauerhaftigkeit Die Emissionseinsparungen müssen dauerhaft erfolgen, z.B. muss die Bindung von CO2 in Wäldern langfristig erfolgen. Eine Aufforstung, die nach wenigen Jahren durch Brandrodung wieder in eine Viehweide verwandelt wird, darf nicht als Klimaschutzprojekt Emissionsminderungszertifikate emittieren. Regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Dritte Klimaschutzprojekte müssen in allen genannten Kriterien in regelmäßigen Abständen durch unabhängige Dritte (z.B. TÜV, SGS, DNV) überprüft werden. Bei dieser Überprüfung wird die tatsächlich eingesparte CO2-Menge rückwirkend festgestellt, bevor die Zertifikate gehandelt werden dürfen.

Nach welchen Standards kann ein Klimaschutzprojekt zertifiziert werden?

Verified Carbon Standard (VCS): Nach dem VCS werden weltweit mehr als die Hälfte aller freiwilligen Emissionsreduktionen validiert und zertifiziert. Der Standard enthält klare Vorgaben zur Ermittlung der CO2-Einsparungen für die verschiedenen Projektarten wie z. B. Windkraft. Projekte müssen zusätzlich von unabhängigen Dritten geprüft, transparent und konservativ berechnet sein. Eine Doppelzählung von CO2-Einsparungen muss ausgeschlossen werden. Die aus diesen Projekten erzeugten Zertifikate bezeichnet man als Verified Carbon Unit (VCU).

Gold Standard (GS): Unter Beteiligung des WWF und 40 weiteren NGOs wurde der Gold Standard für Klimaschutzprojekte entwickelt. Der Standard stellt besonders strenge Anforderungen bezüglich Zusätzlichkeit, nachhaltiger Entwicklung und Einbeziehung der lokalen Bevölkerung und war bislang nur auf Projekte im Kontext der erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Abfallwirtschaft anwendbar. Die Methodik des Gold Standards wurde in 2013 durch Übernahme des CarbonFix Standard erweitert, so dass mittlerweile auch Landnutzungs- und Forstprojekte hiernach zertifiziert werden.

Plan Vivo Standard: Ziel von Plan Vivo ist es, verbesserte Lebensgrundlagen für die globale Landbevölkerung zu schaffen und einen signifikanten Beitrag zur Erhaltung und Erneuerung von Ökosystemen zu leisten. Plan Vivo Projekte setzen strenge Anforderungen im Bereich der CO2-Reduktion auf Grundlage verschiedener Prinzipien wie Zusätzlichkeit und Transparenz. Darüber hinaus müssen Plan Vivo Projekte weitere Kriterien, etwa in den Bereichen Administration oder Governance erfüllen.

Climate, Community and Biodiversity Standard (CCBS): Die Climate, Community and Biodiversity Alliance (CCBA) wurde im Jahre 2003 als eine Partnerschaft von internationalen NGOs und Forschungseinrichtungen gegründet. Ziel ist die Unterstützung von Landnutzungs- und Forstprojekten, die neben der CO2-Reduktion weitere soziale und ökologische Kriterien erfüllen. Zur Zertifizierung muss ein Projekt insgesamt vierzehn Kriterien erfüllen, wobei der Standard Projekten nur zusätzlich zu bereits verliehenen Zertifizierungen wie dem VCS zugesprochen werden kann. Projekten, die außergewöhnlich positive Effekte im Bereich der Anpassung an den Klimawandel, der Förderung lokaler Gemeinschaften und der Erhaltung der Biodiversität erreichen, wird darüber hinaus der CCB „Gold Level“ Status verliehen.

Social Carbon Standard: Ein weiterer Zusatzstandard ist der Social Carbon Standard, der die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen eines Klimaschutzprojektes detailliert analysiert, um eine nachhaltige Entwicklung unter Beteiligung der lokalen Bevölkerung zu gewährleisten. Der Standard ermittelt die konkreten Fortschritte eines Projekts mittels transparenter Indizes und dokumentiert deren Fortschritt über die Zeit.

Alle von ClimatePartner angebotenen Projekte entsprechen einem oder mehreren der oben dargestellten Standards.

Warum gibt es in der Regel keine international anerkannten Klimaschutzprojekte in der europäischen Union?

Die Kriterien der Zusätzlichkeit und der Doppelzählung führen dazu, dass Projekte in der EU in der Regel nicht als Klimaschutzprojekte für den internationalen Emissionshandel zugelassen werden. Gerade die Zusätzlichkeit ist bei deutschen Projekten nicht gewährleistet: In Deutschland wird Grünstrom besonders vergütet, um Investitionen in diesem Bereich finanziell attraktiv zu machen. Die Förderung ist im EEG festgelegt und erfolgt über eine Umlage auf den allgemeinen Strompreis. Darüber hinaus tritt das Problem der Doppelzählung auf, da sämtliche CO2-Einsparungen, die nationale Projekte erreichen (z.B. Windkraftanlagen), von der Bundesregierung angerechnet werden, um Ihre Ziele, denen sie sich im Kyoto-Protokoll verpflichtet haben, zu erreichen. Würde man diese Einsparung nun auch für einen CO₂-Ausgleich anrechnen, würden aus einer eingesparten Tonne CO2, zwei gemacht (einmal bei Ihnen und einmal bei der Bundesregierung). Für die Entwicklungs- und Schwellenländer gibt es gemäß dem Kyoto-Protokoll eben keine Verpflichtung zur Einsparung, da man sich international darauf geeinigt hat, dass diese zunächst ein Recht auf wirtschaftliche Entwicklung haben, die in den Industrieländern bereits stattgefunden hat, mit den bekannten negativen Auswirkungen für das Klima, die wir dort eben nicht wiederholen sollten.