Schaebens zur zukünftigen Ausrichtung beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Seit 2021 haben wir bei Schaebens uns freiwillig dazu entschieden, die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) umzusetzen und das, obwohl wir als mittelständisches Familienunternehmen nie dazu verpflichtet waren. Unsere Entscheidung beruhte auf einem klaren Werteverständnis: Verantwortung übernehmen, Menschenrechte achten und unsere Lieferketten transparent gestalten.
In den vergangenen Jahren haben wir umfangreiche Maßnahmen initiiert und unsere Prozesse entsprechend angepasst. Dabei haben wir viel gelernt, Strukturen geschaffen und unsere Partner in der Lieferkette enger eingebunden.
Gleichzeitig mussten wir feststellen: Die administrativen Anforderungen und Vorgaben sind für ein Unternehmen unserer Größe dauerhaft nicht zu leisten, zumindest nicht im vollen Umfang der aktuellen Auslegung. Was für große Unternehmen und Konzerne gedacht war, bringt mittelständische Strukturen wie unsere zunehmend an ihre Belastungsgrenze. Auch die EU hat zuletzt deutlich gemacht, dass sie die wirtschaftliche Realität kleinerer Unternehmen stärker berücksichtigen und diese entlasten möchte.
Deshalb haben wir uns dazu entschieden, künftig nicht mehr freiwillig nach den vollständigen Vorgaben des LkSG zu agieren. Diese Entscheidung bedeutet jedoch keinen Rückschritt in unserem Engagement, im Gegenteil: Wir werden auch weiterhin freiwillig unsere Lieferkette sorgfältig analysieren, Lieferanten aktiv einbinden, Risiken bewerten und Maßnahmen umsetzen, die für faire und transparente Partnerschaften sorgen.
Unser Anspruch bleibt bestehen: Verantwortung übernehmen, mit Augenmaß, unternehmerischer Vernunft und im Rahmen unserer Möglichkeiten. Denn nachhaltiges Handeln muss auch langfristig machbar sein.
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