Whistleblowing-Richtlinie
Frechen, Februar 2023. Ende 2019 wurde die EU-Whistleblowing-Richtlinie verabschiedet. Voraussichtlich im Frühjahr 2023 wird der deutsche Gesetzesentwurf in Kraft treten, der Unternehmen dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um wirtschaftliche, ethische und rechtliche Risiken und Verstöße frühzeitig zu erkennen, schnell handeln und so möglichst Schäden vom Unternehmen und seiner handelnden Personen abwenden zu können. Dabei ist ein entsprechendes Hinweisgebersystem zentraler Bestandteil eines solchen Früherkennungssystems und damit effektiver Compliance.
Sogenannte Whistleblowing-Systeme ermöglichen es, Hinweise auf mögliche Risiken und Verletzungen von Gesetzen oder Verhaltensrichtlinien in geschützter Form zu melden und bieten den Unternehmen gleichzeitig die Möglichkeit schnell entsprechende Maßnahmen zur Schadensminimierung zu ergreifen.
Da auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dem wir uns bereits 2021 frühzeitig verschrieben haben, ein angemessenes Beschwerdeverfahren als zwingende Voraussetzung sieht, haben wir bereits Anfang des letzten Jahres ein entsprechendes Hinweisgebersystem bei uns eingerichtet. Auf unserer Webseite haben wir eine entsprechende Beschwerdemöglichkeit für Hinweisgeber:innen geschaffen, die ebenso Informationen zu den Abläufen und eine Verfahrensordnung über den Umgang mit eingehenden Hinweisen darstellt.
Kontakt: whistleblower@schaebens.de
Kurzanleitung für Whistleblowers
Weitere Informationen sowie einen sicheren und geschützten internen Meldekanal von Schaebens findest du hier.