Kosmetik und Tierversuche
Das Thema „Tierversuche“ führt in bzw. über die Kosmetikbranche in der Öffentlichkeit immer wieder zu kontrovers und emotional geführten Debatten. Häufig fehlt es hierbei insbesondere den Verbrauchern an fundierten sachlichen Daten & Fakten, Informationen und Hintergründen.
Seit 2004 sind Tierversuche für kosmetische Fertigprodukte über das „Tierversuchsverbot“ EU-weit verboten. Gleiches gilt seit 2009 auch für die Bestandteile kosmetischer Produkte. Somit werden seit dem Inkrafttreten der europäischen Kosmetikverordnung (Verordnung Nr. 1223/2009) zum 11. Juli 2013 die Herstellung und der Vertrieb von kosmetischen Mitteln in allen Mitgliedsstaaten der EU einheitlich reguliert.
Überraschenderweise lassen sich dennoch auch in den Regalen des deutschen Handels noch immer auf zahlreichen Kosmetika Logos oder Hinweise wie zum Beispiel „ohne Tierversuche“, „not tested on animals“, oder „ohne Tierversuche hergestellt“ finden.
Wir von Schaebens werden auch weiterhin Abstand davon nehmen, derartige Werbeaussagen und Kennzeichnungen zu verwenden. Nach unserer Überzeugung und unserem Rechtsverständnis wäre eine solche Werbung gesetzlich verboten und eine Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Wir wollen ganz bewusst auch diesbezüglich den Verbraucher nicht in die Irre führen und unsere Produkte in unzulässiger Weise von anderen Produkten abheben. Darüber hinaus werden wir von Schaebens, alleine schon aus unserer ethischen Verantwortung heraus, die Entwicklung neuer kosmetischer Produkte und die Erprobung deren Inhaltsstoffe anhand von Alternativmethoden vollziehen.