Gewinnspiel– Teilnahmebedingungen
1 Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die
A. Moras GmbH & Co. KG
Europaallee 42
50226 Frechen
Telefon: +49 2234 957 12-0
vertreten durch die Geschäftsführer Hans Heiko Hünemeyer und Björn Philipp Hünemeyer.
(2) Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook, Instagram, TikTok oder einem anderen Social Media Anbieter, auf dem dieses Gewinnspiel gegebenenfalls bekannt gegeben wird.
2 Gewinnspiel
(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere Preise bereitgestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den/die Gewinner:innen ausgeben.
3 Teilnahme
(1) Der Teilnehmende nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Diese sind:
- Der Teilnehmende folgt dem Schaebens (@schaebens) TikTok Account.
- Der Teilnehmende hat das Video geliket.
- Der Teilnehmende hat eine Person in einem Kommentar markiert.
(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos.
(3) Teilnehmender ist immer nur eine bestimmte natürliche Person. Juristische Personen können nicht teilnehmen. Wir weisen darauf hin, dass nur eine einmalige Teilnahme am Gewinnspiel möglich ist. Mehrfache Teilnahme ist nicht erlaubt.
(4) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen (z.B. andere E-Mail-Adresse des Veranstalters) ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. Vorher oder hinterher abgegebene Teilnahme-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(5) An der Teilnahme berechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4 Dauer des Gewinnspiels
(1) Der Gewinnspielzeitraum geht vom 26.02.2025,´mit Veröffentlichung des Gewinnspiels, bis zum 02.03.2025, 23:59 Uhr.
(2) Während dieser Zeit kann der Teilnehmende online die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
(3) Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel vorzeitig zu beenden, wenn sich während der Dauer des Gewinnspiels tatsächliche oder rechtliche Umstände ändern, die das Gewinnspiel erschweren.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel ganz abzusagen, wenn dafür ein wichtiger Grund nach Ankündigung des Gewinnspiels eintritt, wie z.B. spam-artiger massenhafter Missbrauch.
5 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Mitarbeitende, Angestellte und Organe des Veranstalters sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Dies gilt gleichermaßen für alle Personen, die an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligt waren.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende von dem Gewinnspiel auszuschließen, wenn der Teilnehmende
(a) gegen die Teilnahmebedingungen verstößt,
(b) versucht, das Gewinnspiel zu manipulieren,
(c) falsche oder irreführende Angaben anlässlich seiner/ihrer Teilnahme macht,
(d) sich auf die Bekanntgabe seines Gewinns auf dem bei der Veranstaltung vorgesehenen Kommunikationsweg nicht binnen 10 Tagen meldet,
(3) Wird einer der Umstände des Abs. 2 a – d erst nach der Vergabe des Gewinns bekannt, ist der Veranstalter berechtigt, die Gewinnvergabe an einen Teilnehmenden, in dessen Person die Voraussetzungen des Abs. 2 a – d vorlagen oder -liegen, anzufechten und den Gewinn an diesen nicht auszugeben bzw. von diesem zurückzufordern sowie Schadensersatz geltend zu machen. Die Gewinnvergabe wird dann unter Ausschluss des entsprechenden Teilnehmenden wiederholt.
6 Gewinne
(1) Insgesamt werden 4 Gewinnpakete verlost. Die Gewinnwerte wurden anhand der aktuellen Markpreise definiert, diese können in Anhängigkeit vom Handelspartner variieren.
Der Gewinner erhält / Die Gewinner erhalten:
15 x Hyaluron Hydrogel Probierpaket im Wert von ca. 15€
(2) Der oder die Gewinner:in wird (werden) nach dem Zufallsprinzip im Wege der Verlosung unter allen ordnungsgemäß angemeldeten und zur Teilnahme berechtigten Teilnehmenden ermittelt, die die Teilnahme- und gegebenenfalls Gewinnvoraussetzungen bedingungsgemäß erfüllt haben.
(3) Soweit mit der Lieferung des Gewinns an den Ort der Übergabe Kosten anfallen, übernimmt diese der Veranstalter, sofern sie nicht auf besonderen Bedingungen des Gewinners beruhen (etwa Anreise des Teilnehmenden).
(4) Sämtliche weitere Kosten aus dem Gewinn, insbesondere die ordnungsgemäße Versteuerung, soweit erforderlich, ist Sache des Gewinners/der Gewinnerin.
(5) Antwortet der/die Gewinner:in auf die Bekanntgabe des Gewinns durch den Veranstalter auf dem für die Teilnahme angegebenem Kommunikationsweg nicht innerhalb von 10 Tagen, wird der Teilnehmende von dem Gewinnspiel ausgeschlossen und es findet eine neue Verlosung nach Abs. 2 statt.
(6) Wird die Übergabe des Gewinns an den Teilnehmenden aus Gründen objektiv oder subjektiv unmöglich, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ist der Veranstalter berechtigt, einen anderen, gleichwertigen Gewinn zu bestimmen, der dem/der Gewinner:in zu übergeben ist.
(7) Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht übertragen oder abgetreten werden. Ein anderweitiger Gewinn ist nicht möglich, eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
7 Bekanntgabe / Einwilligung in Namensnennung
(1) Nach Beendigung des Gewinnspiels wird der Veranstalter den/die Gewinner:in bekannt geben. Die Auslosung findet am 03.03.2025 statt.
(2) Jeder Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass er im Fall seines/ihres Gewinnes in dem von dem Veranstalter für das Gewinnspiel genutzten Medium namentlich genannt wird. Dies gilt insbesondere für die Webseite sowie sämtliche Social Media Auftritte des Veranstalters.
8 Haftung
(1) Mit vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels nach § 4 oder Aushändigung des Gewinns wird der Veranstalter von allen Verpflichtungen aus dem Gewinnspiel frei.
(2) In jedem Fall ist die Haftung des Veranstalters auf den Wert des Gewinns beschränkt, sofern er den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat oder der Schaden in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht.
9 Datenschutz
(1) Der Veranstalter wird die Daten des Teilnehmenden ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels verwenden. Er wird die Daten ohne Einverständnis des Teilnehmenden nicht an Dritte weitergeben.
(2) Der Teilnehmende kann für die Teilnahme an dem Gewinnspiel die Datenschutzerklärung des Veranstalters zur Kenntnis nehmen.
(3) Der Teilnehmende hat jederzeit das Recht, seine Einwilligung in die Speicherung und die Verwendung seiner personenbezogenen Daten an die im Impressum angegebene Adresse zu widerrufen. In diesem Fall ist er/sie jedoch von dem Gewinnspiel ausgeschlossen.
(4) Für den Gewinnspiel-Teilnahmevertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name und Mail-Adresse, ggf. Adresse, Tatsachen betreffend die Erfüllung der Teilnahmebedingungen sowie alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung der Gewinnspiel-Teilnahme erforderlich sind.
(5) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(6) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail an info@schaebens.de. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(7) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist). Alle personenbezogenen Daten werden innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Gewinnspiels gelöscht.
10 Beschwerden, Rechtsweg
(1) Beschwerden gegen die Durchführung des Gewinnspiels sind an die im Impressum angegebene Adresse zu richten. Die Beschwerdefrist beträgt 2 Wochen nach Beendigung des Gewinnspiels. Später eingehende Beschwerden werden nicht berücksichtigt.
(2) Auf dieses Gewinnspiel findet deutsches Recht Anwendung.