schaebens-lieferkette-lieferanten-sorgfaltspflichtengesetz

Das neue Sorgfaltspflichtengesetz soll insbesondere der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen. Dieses Gesetz soll für in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeiter:innen zeitnah gelten und für Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeiter:innen ab dem 01. Januar 2024.

Schaebens sieht sich hier in der Verantwortung, auch auf eine Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang von Lieferketten hinzuwirken und die Globalisierung mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten. Obwohl wir als mittelständisches Familienunternehmen mit deutlich unter 1.000 Mitarbeitern vorerst nicht unter das Sorgfaltspflichtengesetz fallen werden, möchten wir uns auch hier freiwillig und frühzeitig engagieren. Schaebens sieht sich auch hierzu ethisch und moralisch verpflichtet und will so ein weiteres positives Zeichen setzen. Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten stärkt insbesondere die Rechte von betroffenen Menschen in den Lieferketten und trägt den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung.

Alle Dokumente finden sich hier zum Download.

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